Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge auch: BF), ein Staatsangehöriger der Demokratischen Republik Kongo, verfügt über den französischen Aufenthaltstitel „Carte de séjour pluriannuelle“ mit Gültigkeit bis zum XXXX . Mit Verständigung vom XXXX teilte das Landesgericht für Strafsachen XXXX dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch: Bundesamt) mit, dass der BF in Untersuchungshaft genommen worden ist. 2. Mit Verständigung v... mehr lesen...