Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 06.04.2023 betreffend einen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Wiedereinreise nach § 26a FPG gab die im
Spruch: genannte Rechtsvertretung (in weiterer Folge: RV) des Beschwerdeführers (in der Folge: BF) der Österreichischen Botschaft Belgrad (im Folgenden: ÖB Belgrad) die Erteilung der Vollmacht bekannt und führte aus, dass die Bundespolizeidirektion XXXX gegen den Genannten mit Bescheid vom 26.07.2008... mehr lesen...