I. 1.) Mit Eingabe vom 02.03.2007 erhob Frau U K durch ihre ausgewiesenen Vertreter Beschwerde gegen die über sie verhängte Schubhaft und beantragte den Schubhaftbescheid, ihre Festnahme und ihre Anhaltung in Schubhaft für rechtswidrig zu erklären sowie die Verfahrenskosten ersetzt zu erhalten. Da die Beschwerdeführerin Asylwerberin sei, könne die von der belangten Behörde herangezogene Bestimmung des § 76 Abs 1 FPG nicht angewendet werden. Von Seiten des Bundesasylamtes EASt-West sei wede... mehr lesen...
Rechtssatz: Der bloße Verdacht, dass eine Fremde, die in Österreich einen Asylantrag eingebracht hat, sich dem Asylverfahren entziehen könnte, stellt noch keinen Grund zur Verhängung der Schubhaft nach den Bestimmungen des § 76 Abs 2 Z 1 bis 4 FPG dar. Im konkreten Fall wurde die Fremde, die über eine Verfahrenskarte einer Erstaufnahmestelle verfügte, in einem PKW mit französischem Kennzeichen aufgegriffen worden, nachdem sie in ihr Betreuungsheim wegen Überschreitung der Entfernungszeit v... mehr lesen...