Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Mandatsbescheid vom XXXX .2016 wurde über die beschwerdeführende Partei gemäß § 76 Abs. 2 Z 1 FPG iVm § 57 Abs. 1 AVG die Schubhaft zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens über den Antrag auf internationalen Schutz im Hinblick auf die erlassene Rückkehrentscheidung angeordnet. 2. Mit Erkenntnis vom 28.10.2016 (W154 2138118-1/6E) wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Mandatsbescheid gemäß § 22a Abs. 1 BFA-VG iVm ... mehr lesen...