Mit dem - nach Durchführung öffentlicher mündlicher Verhandlungen - im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin (unter Berücksichtigung der aus dem erstinstanzlichen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 4. Juli 2000 übernommenen Spruchteile) der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach den "§§ 14 Abs. 2 i.V.m. 4 Abs. 1 und 5 Abs. 1 DMSG, BGBl. Nr. 533/1923 i.d.F. BGBl. Nr. 92/1959, 167/1978, 40... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren77 Kunst Kultur
Norm: DMSG 1923 §14;DMSG 1923 §37 Abs1 idF 1999/I/170 impl;DMSG 1923 §37 Abs2 idF 1999/I/170 impl;DMSG 1923 §37 Abs7 idF 1999/I/170 impl;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Wertersatzstrafe ist kein "Tatbestandselement" einer Verwaltungsübertretung und ist schon von daher nicht zum Inhalt einer Verfolgungshandlung zu machen. ... mehr lesen...