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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
DMSG 1923 §14;Rechtssatz
Die Wertersatzstrafe ist kein "Tatbestandselement" einer Verwaltungsübertretung und ist schon von daher nicht zum Inhalt einer Verfolgungshandlung zu machen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001090181.X02Im RIS seit
12.10.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008