Mit Verständigung vom 24. Februar 1994 teilte das Bundesdenkmalamt den damaligen grundbücherlichen Eigentümern des Wohn- und Geschäftshauses in Graz, B-Gasse 15 = E-Gasse 7, als Parteien des Unterschutzstellungsverfahrens gemäß §§ 1 und 3 Denkmalschutzgesetz - DMSG, BGBl. Nr. 533/1923 in der damals geltenden Fassung nach der Novelle BGBl. Nr. 473/1990, ein Amtssachverständigengutachten mit, nach dem dem gegenständlichen Objekt folgende Bedeutung zukäme: "... liegt darin, dass es ... mehr lesen...
Index: 77 Kunst Kultur
Norm: DMSG 1923 §1 Abs4 idF 1999/I/170;DMSG 1923 §1 Abs6 idF 1999/I/170;DMSG 1923 §3 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs. 4 iVm Abs. 6 und § 3 Abs. 1 DMSG hat sich die Feststellung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung eines Objektes auf jenen Zustand zu beziehen, in dem es sich im Zeitpunkt der erstmaligen Erlassung eines Bescheides befand. European Case Law Ident... mehr lesen...