Begründung: Mag. Dr. Ingrid T***** ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****, zu welcher u.a. das Grundstück Nr 510/7, Benützungsart „Sonstige" (Straßenanlage), gehört. Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** - öffentliches Gut. Mag. Dr. Ingrid T***** und die Antragstellerin, vertreten durch den Bürgermeister sowie je ein Mitglied des Gemeindevorstands und des Gemeinderats, schlossen am 1. 12. 2004/14. 3. 2005/15. 6. 2005 einen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 485 Satz 2 ABGB wird jede Servitut insofern für unteilbar gehalten, als das auf dem Grundstück haftende Recht durch Vergrößerung, Verkleinerung oder Zerstückelung desselben, abgesehen von dem im § 847 ABGB bezeichneten Fall, weder verändert oder geteilt werden kann. § 844 ABGB bestimmt für die Teilung des herrschenden Gutes, daß Grunddienstbarkeiten mangels Vereinbarung zugunsten aller Teile fortbestehen; jedoch... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §25 Abs2
Rechtssatz: Mit § 25 Abs 2 LiegTeilG wurde nur eine Bestimmung für das Eintragungsverfahren nach einer Liegenschaftsteilung, nicht aber materielles Recht geschaffen. Entscheidungstexte 4 Ob 107/97g Entscheidungstext OGH 22.04.1997 4 Ob 107/97g 5 Ob 283/05m Entscheidungstext OGH 10.01.2006 5 Ob 283/05m ... mehr lesen...