Begründung: Am 5. 8. 2002 übermittelte das Vermessungsamt V***** dem Erstgericht die Planurkunde GZ 127/93 vom 27. 9. 1993 zur Verbücherung nach §§ 15 ff LiegTeilG. Das Begleitschreiben bezog sich auf "die durch die Herstellung der Anlage H***** herbeigeführten Besitzänderungen"; außerdem wurde darin "gemäß § 16 LiegTeilG nach Maßgabe der tatsächlichen Verhältnisse bestätigt, dass es sich um eine Straßen-, und Wasserbauanlage handelt". Am 5. 8. 2002 übermittelte das Vermessungsam... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15 ffLiegTeilG §21LiegTeilG §28
Rechtssatz: Ist nur eine der in § 15 ff LiegTeilG normierten Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht erfüllt, kann die Verbücherung der Rechtsänderungen nur nach den strikten Vorgaben des GBG erfolgen (§§ 21, 28 LiegTeilG). Entscheidungstexte 5 Ob 9/04s Entscheidungstext OGH 24.02.2004 5 Ob 9/04s ... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §21
Rechtssatz: § 21 LiegTeilG sieht keinen Abweisungsbeschluß oder Ablehnungsbeschluß, sondern nur ein Vorgehen nach § 28 LiegTeilG vor. Entscheidungstexte 5 Ob 292/61 Entscheidungstext OGH 20.09.1961 5 Ob 292/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0066363 Dokumentnumme... mehr lesen...