Entscheidungen zu § 13 Abs. 1 LiegTeilG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2003/8/7 2003/16/0035

Dem Beschwerdefall liegt ein mit 28. Mai 2002 datiertes Schriftstück zu Grunde, in dessen Kopf: die Bezeichnung "Vermessungsamt Liezen" aufscheint. In einem Adressfeld ist als Adressat des Schriftstücks das Bezirksgericht Bad Aussee angegeben. Sodann enthält das Schriftstück die Überschrift "Beurkundung" und den Betrefftext "Beurkundung des Antrages auf Abschreibung geringwertiger Trennstücke gem § 13 Liegenschaftsteilungsgesetz (LiegTeilG)". Als anwesend werden in dem Schriftstüc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.08.2003

RS Vwgh 2003/8/7 2003/16/0035

Index: 20/11 Grundbuch27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §7 Abs1 Z2;GGG 1984 TP9 lita;LiegTeilG 1929 §13 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall haben die Grundstückseigentümer vor der Vermessungsbehörde als Parteien den Antrag auf Abschreibung und Zuschreibung von bestimmten Trennstücken gestellt. Über diesen Antrag hat das Vermessungsamt ein entsprechendes Protokoll angefertigt, das von ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.08.2003

RS Vwgh 2003/8/7 2003/16/0035

Index: 20/11 Grundbuch27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP9 lita;LiegTeilG 1929 §13 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/06/0039 E 16. März 1995 RS 1 (hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Der Anmeldebogen des Vermessungsamtes ist eine öffentliche Urkunde, die an die Stelle eines Eintragungsbegehrens tritt (Hinweis B OGH 5 Ob 15/90 = NZ 1990/184 und B OGH 29.6.1993, 5 Ob 65/93... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.08.2003

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