Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 141 KG X. Zugunsten der Beklagten ist ob dieser Liegenschaft unter COZ 14 die Dienstbarkeit der Wohnung und die Reallast des Ausgedinges einverleibt. Mit Kaufvertrag vom 7. November 1979 hat die Klägerin das aus einem Teil dieser Liegenschaft neu gebildete Grundstück 214/2 Wiese im Ausmaß von 835 m2 verkauft und sich zur Lastenfreistellung verpflichtet. Die Klägerin hat die Lastenfreistellung im Wege eines Aufforderungsverfahrens... mehr lesen...
Norm: JN §81LiegTeilG §11
Rechtssatz: Klagen auf Einwilligung in die lastenfreie Abschreibung des Grundstückes betreffen die Klärung des räumlichen Umfangs der Servitut und gehören daher vor das in § 81 JN genannte Gericht. Entscheidungstexte 5 Ob 695/80 Entscheidungstext OGH 07.10.1980 5 Ob 695/80 Veröff: EvBl 1981/130 S 394 = SZ 53/129 ... mehr lesen...
Die Antragsteller sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 44 KG Z, zu welcher die Grundstücke 949 Wiese, 1024 Wiese, 1035 Acker, 1011 Wiese, 1040/1 Acker und 1046 Wiese mit einem Gesamtausmaß von 23 641 m2 gehören. Auf Grund des Übergabsvertrages vom 22. September 1972 und der Übergabsvertragsänderung vom 15. Mai 1973 wurden auf den vorgenannten Grundstücken zugunsten der Übergeber Georg und Maria P die Dienstbarkeit der Wohnung, die Reallast des Ausgedinges und das Belastungs- und Veräuß... mehr lesen...
Norm: ABGB 364c B3ABGB §1374LiegTeilG §11
Rechtssatz: Durch § 11 LiegTeilG, welcher hinsichtlich der Voraussetzungen für die Unwirksamerklärung eines Einspruches unter anderem darauf abstellt, dass "die Sicherheit der Forderung, wegen welcher Einspruch erhoben wurde nach den Bestimmungen des § 1374 ABGB nicht gefährdet erscheint", wird die dem materiellen Recht angehörige Bestimmung des § 364 c ABGB nicht berührt. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: GBG §122 ALiegTeilG §11LiegTeilG §12
Rechtssatz: Für die Anfechtung des Beschlusses, mit welchem gemäß § 11 LiegTeilG ein Einspruch für unwirksam erklärt wird, finden nicht die Bestimmungen der §§ 122 ff GBG, sondern gemäß § 32 zweiter Satz LiegTeilG die Bestimmungen über Rechtsmittel im Verfahren Außerstreitsachen Anwendung (vgl Sattler, Rechtsmittel im Grundbuchsverfahren, NZ 1949,18 f sowie GMA des GBG 2.Auflage, Seite 319, Anmerkung 1... mehr lesen...