Der Beschwerdeführer betreibt ein Ingenieurbüro für Vermessungswesen. Unter dem Datum 31. März 1995 stellte er beim Vermessungsamt Villach den Antrag auf Bescheinigung eines Planes gemäß § 39 Vermessungsgesetz (VermG). Angeschlossen war ein Teilungsplan vom 2. März 1995 betreffend eine Liegenschaft im Sprengel dieses Vermessungsamtes, der auch von Dipl. Ing. H. S. unterfertigt war. Mit Bescheid vom 12. Mai 1995 wies das Vermessungsamt Villach den Antrag gemäß § 1 des Liegenschafts... mehr lesen...
Index: 20/11 Grundbuch95/03 Vermessungsrecht
Norm: LiegTeilG 1929 §1;VermG 1968 §39 Abs1;
Rechtssatz: § 4 Abs 1 lit b Krnt GrundstücksteilungsG bestätigt nur, daß sich das Krnt GrundstücksteilungsG - kompetenzkonform - darauf beschränkt, die verwaltungsrechtliche Seite von Grundstücksteilungen und die iSd Art 15 Abs 9 B-VG zulässigen begleitenden Zivilrechtsbestimmungen (hier bezüglich der Einverleibung) zu regeln... mehr lesen...