Begründung: Der Erleger ist Rechtsanwalt und war Rechtsvertreter des Ersterlagsgegners in einem Kündigungsstreit, im Rahmen dessen es zu einer vergleichsweisen Regelung zwischen beiden Erlagsgegnern kam, auf Grund welcher von der Zweiterlagsgegnerin insgesamt S 305.000,-- an den Erleger gezahlt wurden. Da der Ersterlagsgegner über mehrere Jahre "verschollen" war, hinterlegte der Erleger nach Abzug eines Kostenanteiles von S 10.000,-- den Restbetrag von S 295.000,-- gemäß § 1425 ABG... mehr lesen...