Norm: Wr.PPG §4 Abs2 Z1, Z2 - Stufe 5 bzw 6
Rechtssatz: Angelman-Syndrom auch Happy-Puppet-Syndrom genannt Eine dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson findet bei der Einstufung nämlich nur dann Berücksichtigung, wenn eine Gefahr der Eigengefährdung oder Fremdgefährdung „wahrscheinlich" ist. Die alleinige Möglichkeit einer derartigen Situation reicht noch nicht aus. Nicht einmal akute, aber nur selten auftretende Anfälle, Psychosen etc reichen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem angefochtenen Urteil verpflichtete das Erstgericht die Beklagte, der Klägerin Pflegegeld der Stufe 5 ab 1.8.2005 in Höhe von EUR 859,30 abzüglich des Erhöhungsbetrages der Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder unter Anrechnung der aufgrund des Bescheides vom 5.10.2005 bereits geleisteten Zahlungen zu gewähren, und wies das auf Zuerkennung eines Pflegegeldes ab 12.7.2005 im gesetzlichen Ausmaß, mindestens jedoch der Stufe 6, gerichtete Begehren... mehr lesen...