Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse stellte mit Bescheid vom 6. Mai 1996 fest, dass der Erstmitbeteiligte auf Grund seiner Beschäftigung als Garderobier beim Dienstgeber "Republik Österreich, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Österreichischer Bundestheaterverband, Publikumsdienst" in den in Anlage 1 zu diesem Bescheid bezeichneten Zeiten der Voll- (Kranken-, Unfall-Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliege. Die in dieser Anlage genannten Zeitr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/01 Arbeitsvertragsrecht66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §1154b idF 2000/I/044;AngG §8 Abs1;AngG §9 Abs1;AngG §9 Abs3;EFZG §2 idF 1990/300;EFZG §5;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 2 EFZG (hier idF BGBl. Nr. 300/1990) und des § 5 EFZG sind den im Wesentlichen gleichlautenden Bestimmungen der §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 des Angestelltengeset... mehr lesen...