Norm: AngG §7 Abs2
Rechtssatz: Die dem Dienstgeber gegen den Dienstnehmer gemäß § 7 Abs 2 AngG zustehenden Ansprüche werden nur bei Verstößen gegen § 7 Abs 1 2.Fall AngG (Abschluss von Handelsgeschäften für eigene oder fremde Rechnung durch den Dienstnehmer im Geschäftszweig des Dienstgebers), nicht aber bei Verstößen gegen § 7 Abs 1 1.Fall AngG gewährt. Entscheidungstexte 9 ObA 84/06b ... mehr lesen...
Die Klägerin stützte ihr Begehren, die beiden Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, der Klägerin Rechnung darüber zu legen, a) unter Angabe der genauen Bezeichnung der Lieferanten, der bestellten Mengen und der vereinbarten Preise und Zahlungskonditionen, welche Handelswaren für das graphische und verwandte Gewerbe sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung oder als Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma X Druckereibedarf-Handelsgesellschaft mbH. bis einschließl... mehr lesen...
Norm: AngG §7 Abs2
Rechtssatz: Der Eintritt des Dienstgebers in ein bestimmtes verbotswidrig von einem Angestellten abgeschlossenes Geschäft, verpflichtet zwar den Dienstnehmer zur Rechnungslegung über dieses Geschäft, berechtigt aber den Dienstgeber nicht - abgesehen von einer gesonderten Vereinbarung - Auskunft darüber zu verlangen, ob der Angestellte noch weitere verbotswidrige Geschäfte abgeschlossen hat. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf3AngG §7 Abs2
Rechtssatz: Schadenersatzpflicht des Dienstnehmers wegen Verstoßes gegen seine Treueverpflichtung. Entscheidungstexte 4 Ob 47/62 Entscheidungstext OGH 08.05.1962 4 Ob 47/62 Veröff: SozM IA/e,457 = Arb 7560 Schlagworte SW: Arbeitnehmer, Angestellte, Treuepflicht, Konkurrenzverbot,
Wettbewerbsverbot,... mehr lesen...