Norm
AngG §7 Abs2Rechtssatz
Der Eintritt des Dienstgebers in ein bestimmtes verbotswidrig von einem Angestellten abgeschlossenes Geschäft, verpflichtet zwar den Dienstnehmer zur Rechnungslegung über dieses Geschäft, berechtigt aber den Dienstgeber nicht - abgesehen von einer gesonderten Vereinbarung - Auskunft darüber zu verlangen, ob der Angestellte noch weitere verbotswidrige Geschäfte abgeschlossen hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Konkurrenzverbot, Eintrittsrecht, WettbewerbsverbotEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0027892Dokumentnummer
JJR_19660922_OGH0002_0050OB00156_6600000_001