Norm
AngG §7 Abs2Rechtssatz
Die dem Dienstgeber gegen den Dienstnehmer gemäß § 7 Abs 2 AngG zustehenden Ansprüche werden nur bei Verstößen gegen § 7 Abs 1 2.Fall AngG (Abschluss von Handelsgeschäften für eigene oder fremde Rechnung durch den Dienstnehmer im Geschäftszweig des Dienstgebers), nicht aber bei Verstößen gegen § 7 Abs 1 1.Fall AngG gewährt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122011Dokumentnummer
JJR_20070328_OGH0002_009OBA00084_06B0000_001