Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zur Formulierung von Wertungen in Dienstzeugnissen keine jüngere Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vorliege. Den dabei gebrauchten Wendungen komme aber insbesondere in Zeiten der globalen Vernetzung durch das Internet eine sich rasch wandelnde Bedeutung zu (§ 502 Abs 1 ZPO). Die Revisionswerberin schloss sich dieser
Begründung: der Zulässigkeit der Revision an und rügte, das Berufungsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim beklagten Rechtsanwalt bloß in der Zeit vom 24. 6. 2002 bis zum 14. 8. 2002 als Rechtsanwaltsanwärter mit einem Bruttogehalt von monatlich EUR 2.600,-- einschließlich Überstundenpauschale beschäftigt. Als er am 14. 8. 2002 selbst kündigte, kam es in weiterer Folge zu einer - wie auf Grund der rechtskräftigen Entscheidungen der Vorinstanzen bereits feststeht - unberechtigten Entlassung durch den Beklagten. Dass dem Kläger vom Beklagten ausge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Flughafengesellschaft ab 1. 8. 1973 als Luftfahrzeugmechaniker, dann als technischer Kontrollor und schließlich ab 1. 7. 1989 als Leiter des Profitcenters Werft-Luftfahrzeuginstandhaltung beschäftigt. Ab 1. 1. 1991 wurde er dann in dieser Funktion an die 100 %ige Tochtergesellschaft der Beklagten, die diesen Bereich übernommen hatte, verliehen. Dort war er für den gesamten Werftbetrieb verantwortlich, insbesondere auch für die ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Nach den für das Vorabentscheidungsverfahren wesentlichen Feststellungen war der Kläger bei der beklagten Flughafengesellschaft ab 1. 8. 1973 als Luftfahrzeugmechaniker, dann als technischer Kontrollor und schließlich ab 1. 7. 1989 als Leiter des Profitcenters Werft-Luftfahrzeuginstandhaltung beschäftigt. Ab 1. 1. 1991 wurde er dann in dieser Funktion an die 100 %ige Tochtergesellschaft der Beklagten, die diesen Bereich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. 3. 1995 bis 7. 6. 1996 bei der beklagten Partei als Angestellte beschäftigt. Mit Schreiben vom 9. 11. 1999 forderte der Klagsvertreter den vormaligen Rechtsvertreter der beklagten Partei auf, für die Klägerin ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Dienstzeugnis zu übermitteln, wobei als Beschäftigungszeitraum 1. 3. 1995 bis 7. 6. 1996 und als Beschäftigungsart "Angestellte" aufzuscheinen habe. Auf dieses Schreiben, in welc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da auf das in Österreich begründete Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit der in Österreich geleisteten Arbeit nach dem bis zum BGBl 1998/119 geltenden § 44 IPRG österreichisches Recht anzuwenden ist, besteht nur ein Anspruch auf ein Dienstzeugnis im Sinne des § 39 AngG bzw § 1163 ABGB, sohin ein solches über die Dauer und Art der Dienstleistung. Ein Anspruch auf ein qualifiziertes Dienstzeugnis im Sinne des § 630 BGB a... mehr lesen...
Begründung: Die außerordentliche Revision des Klägers war gemäß § 508 a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 46 Abs 1 Z 1 ASGG zurückzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Rechtliche Beurteilung Ergänzend ist zu bemerken, daß Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat, auch im Verfahren in Arbeitsrechtssachen nicht mit Revision geltend gemacht werden können (RZ 1989/16). Zum Inhalt des vom Kläger begehrten Dienstzeugnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der deutscher Staatsbürger ist, war seit 13.4.1984 bei der beklagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschäftsführer angestellt (schriftlicher Geschäftsführervertrag vom 7.6.1985) und seit 7.1.1985 neben Josef S*** und Dr.Sonja S*** als selbständig vertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 15 Abs 1 GmbHG) im Handelsregister eingetragen. Eine Ausländerbeschäftigungsbewilligung wurde dem Kläger erst am 14.1.1985 erteilt. Der... mehr lesen...
Norm: ABGB §1163AngG §18AngG §39AÜG §6
Rechtssatz: Zum Inhalt des Dienstzeugnisses. Entscheidungstexte 4 Ob 45/58 Entscheidungstext OGH 29.04.1958 4 Ob 45/58 Veröff: Arb 6868 = SozM IA/d,331 4 Ob 7/69 Entscheidungstext OGH 11.02.1969 4 Ob 7/69 Beisatz: "Geschäftsführer" ist keine Sammelbezeichnung für eine Summe von Tätigkeiten, son... mehr lesen...