Norm: AngG §11 Abs2
Rechtssatz: Eine bloße Gebietszuweisung, wie sie in irgendeiner Form praktisch bei jedem Vertreterverhältnis vorkommt, reicht aber noch nicht aus, um Provisionsansprüche für Direktgeschäfte zu begründen (Gebietsschutz im Sinne des § 11 Abs 2 AngG). Um Gebietsschutz in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, daß der Vertreter exklusiv und ausdrücklich zum "alleinigen" Vertreter für ein bestimmtes Gebiet bestellt wird.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Scheuch und Wolfgang Neumeier als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei H***** T*****, Angestellter, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwalt **... mehr lesen...
Norm: AngG §11 Abs2
Rechtssatz: Die Worte "mangels besonderer Vereinbarung" besagen, daß trotz ausdrücklicher Bestellung als alleiniger Vertreter des Arbeitgebers für einen bestimmten Bezirk der Gebietsschutz durch abweichende Vereinbarung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann. Entscheidungstexte 9 ObA 158/88 Entscheidungstext OGH 31.08.1988 9 ObA 158/88 ... mehr lesen...
Norm: AngG §11 Abs2
Rechtssatz: Das Bestehen einer gemäß § 11 Abs 2 AngG zulässigerweise getroffenen (abweichenden) Vereinbarung über den Ausschluß von Provisionsansprüchen aus Geschäften, die ohne Mitwirkung des Vertreters zustandekommen, ist eine den grundsätzlichen Anspruch nach § 11 Abs 2 AngG vernichtende Tatsache, die vom Arbeitnehmer zu behaupten und unter Beweis zu stellen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Gemäß § 11 Abs. 2 AngG gebührt, wenn ein Angestellter - so wie hier die Klägerin - ausdrücklich für einen bestimmten Bezirk als alleiniger Vertreter bestellt wurde, die Provision mangels anderer Vereinbarung auch für solche Geschäfte, die ohne seine Mitwirkung wä... mehr lesen...
Norm: AngG §11 Abs2
Rechtssatz: Das Wort "ausdrücklich" im § 11 Abs 2 AngG will nur die Unzweifelhaftigkeit der Bestellung des Angestellten für einen bestimmten Bezirk zum Ausdruck bringen; er hat aber nicht den Gegensatz des § 863 ABGB im Auge. Entscheidungstexte 4 Ob 22/65 Entscheidungstext OGH 23.02.1965 4 Ob 22/65 Veröff: Arb 8055 Sc... mehr lesen...