Entscheidungsgründe: Eine Versicherungsnehmerin schloss im Jahr 2005 mit der beklagten Versicherungsmaklergesellschaft einen „Beratungs- Abschluss- und Betreuungsauftrag". In dem Vertrag findet sich unter anderem folgender Satz: „Bei Nichteinlösung oder ersatzloser Kündigung bzw Storno der Polizze vor Ablauf des 10. Versicherungsjahres gleichgültig aus welchem Grund, und bei Ablehnung aus oa Gründen wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Courtage-Entganges in Rechnung gestellt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger steht als selbständiger Versicherungsmakler mit der Beklagten in geschäftlicher Verbindung. Laut Vermittlungsvertrag hat ihm die Beklagte für jeden vermittelten Versicherungsvertrag während der gesamten Laufzeit Provision zu bezahlen. Die Provisionsansprüche sind jeweils monatlich abzurechnen, wobei die Streitteile eine Folgeprovision in Höhe von 22 % der von der Beklagten vereinnahmten Nettoprämie (exklusive Versicherungssteuer) vereinbart haben. Im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Gesellschaft mbH (im Folgenden: Versicherungsnehmerin) wollte die gegenüber ihren Kunden bestehenden umfangreichen Service- und Wartungsverpflichtungen in Bezug auf elektromedizinische Geräte versichern und dadurch im Ergebnis ihren Kunden bessere Vertragsbedingungen anbieten. Sie führte dazu mit diversen Versicherungen Gespräche, die zu keinem Ergebnis führten. Schließlich kam die Versicherungsnehmerin mit der Klägerin, die ein Maklerunternehmen mit Fach... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist selbständiger Versicherungsmakler. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ist sie (bzw ihre Rechtsvorgängerin) im Oktober 1991 als Spezialmakler im Ärztebereich an die Wiener Ärztekammer herangetreten, von der ihr bekannt war, dass sie einen Versicherer für ihren Wohlfahrtsfonds suchte. Zwecks Vermittlung eines von der Ärztekammer angestrebten "Rahmenversicherungsvertrages" betreffend eine "Verdienstausfallsversicherung im Rahmen der Krankenunters... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Urteils des Erstgerichtes, auf dessen Rechtsausführungen sich auch das Berufungsgericht bezog, der Kläger sei als Werbemittelverteiler (zwischen September 1982 und Februar 1988) und sodann als Kontrollor (zwischen März 1988 und 13.12.1993) jeweils nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrages für die beklagte Partei tätig geworden, weshalb ihm nur eine Kündigungsentschädigung im Ausmaß eines Wochene... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Partei vom 22.Dezember 1980 bis 30.November 1986 als Bedienerin beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis, auf welches kein Kollektivvertrag Anwendung fand, endete infolge Kündigung durch die beklagte Partei. Mit der vorliegenden Klage begehrte die Klägerin eine Abfertigung nach dem Arbeiterabfertigungsgesetz in Höhe von drei Monatsentgelten im Betrag von S 27.971 brutto sA. Die einen solchen Anspruch erst nach längerer Anwartschaft... mehr lesen...
Norm: AngG §1 Abs3 VIHVG §6 Abs3 IIaHVG §29 IHVG §30VersVG §43
Rechtssatz: Auch für Versicherungsmakler gilt der Grundsatz, dass dann, wenn die Ausführung eines vermittelten Geschäftes infolge Verhaltens des Versicherers ganz oder teilweise unterblieben ist, ohne dass hiefür wichtige
Gründe: in der Person des Dritten vorlagen, der Versicherungsmakler die volle Provision verlangen kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...