Norm: MRK Art5 Abs5 V2StEG §1StEG §6StGG Art8 Abs3
Rechtssatz: Das strafrechtliche Entschädigungsgesetz ist ein Ausführungsgesetz der verfassungsrechtlichen Vorschriften der Art 8 Abs 3 StGG und Art 5 Abs 5 MRK. Soweit daher nach § 1 StEG ersetzungsfähiger Schaden begehrt wird, kann er nur nach den Bestimmungen dieses Gesetzes, nicht aber unmittelbar nach Art 8 Abs 3 StGG und Art 5 Abs 5 MRK geltend gemacht werden. Entscheid... mehr lesen...
Norm: StGG Art8 Abs3
Rechtssatz: Der Ersatzanspruch nach Art 8 Abs 3 StGG ist vom Verschulden unabhängig und umfaßt auch immateriellen Schaden. Entscheidungstexte 1 Ob 41/86 Entscheidungstext OGH 14.01.1987 1 Ob 41/86 Veröff: SZ 60/1 = EvBl 1987/118 S 443 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0072967... mehr lesen...
Norm: StGG Art8 Abs3
Rechtssatz: Art 8 Abs 3 StGG gewährt im innerstaatlichen Bereich selbständige, auch unmittelbar durchsetzbare Ansprüche. Entscheidungstexte 1 Ob 41/86 Entscheidungstext OGH 14.01.1987 1 Ob 41/86 Veröff: SZ 60/1 = EvBl 1987/118 S 443 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0072963 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IAHG §6 Abs1MRK Art5 Abs5 V1StGG Art8 Abs3
Rechtssatz: Die Vorschriften der Art 8 Abs 3 StGG und Art 5 Abs 5 MRK bedürfen auch in materieller Hinsicht, etwa welcher Rechtsträger haftet, der Ergänzung nach österreichischem Recht. Den Regelungen des österreichischen Schadenersatzrechtes ist es gemeinsam, daß Schadenersatzansprüche verjähren. § 6 Abs 1 AHG bzw § 1489 ABGB ist daher anzuwenden. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §1338 IA2AHG §1 Abs1 HJN §1 CXIXaMRK Art5 Abs5 V1StGG Art8 Abs3
Rechtssatz: Ansprüche, die auf Art 8 Abs 3 StGG und Art 5 Abs 5 MRK gestützt werden, sind ebenso wie Amtshaftungsansprüche ihrer Natur nach gewöhnliche Schadenersatzansprüche, denen privatrechtlicher Charakter zukommt. Entscheidungstexte 1 Ob 41/86 Entscheidungstext OGH 14.01.1987 1 Ob 41/86 Veröff: EvBl 19... mehr lesen...
Der Kläger wurde wegen Verdachtes einer "Bombendrohung" gegen ein Großkaufhaus in S von Beamten des Gendarmeriepostenkommandos S am 27. Dezember 1976 um 11.30 Uhr festgenommen und bis 28. Dezember 1976 11 Uhr im Arrestlokal des Gendarmeriepostens verwahrt. Mit Erkenntnis des VfGH vom 25. September 1978, B 52/77-26, wurde ausgesprochen, daß der Kläger durch diese Festnahme und Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wurde. Der Kläger... mehr lesen...