IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch den Richter Priv.-Doz. Dr. Heißl, E.MA, über die Beschwerde von AA, vertreten durch BB, Rechtsanwalt in **** Z, gegen die Untersagung der Weiterfahrt, die Abnahme des Zulassungsscheines und die Anbringung einer Lenkradsperre am Sattelzugfahrzeug, durch ein – der Bezirkshauptmannschaft Y (belangte Behörde) zurechenbares – Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen... mehr lesen...