Entscheidungen zu § artikel10 StGG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Erkenntnis 1994/3/8 G112/93

Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu Zl. B1676/92 eine auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrundeliegt: 1.1. Der nigerianische Staatsangehörige E A, der sich seit 1991 in Österreich aufgehalten hatte, war von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck am 1. Juli 1992 in vorläufige Verwahrung (Schubhaft) genommen und es war über ihn ein auf fünf Jahre befristetes Aufenthaltsverbot für das Gebiet der Republik Österr... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 08.03.1994

RS Vfgh 1994/3/8 G112/93

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandStGG Art10EMRK Art8FremdenpolizeiG §5 Abs5FremdenG §86 Abs3VStG §53c
Leitsatz: Kein Verstoß der stichprobenweisen Überwachung des Briefverkehrs von Schubhäftlingen in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts über den Strafvollzug; Überwiegen öffentlicher Interessen im Sinne des materiellen Ges... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 08.03.1994

TE Vfgh Erkenntnis 1987/6/15 B332/86

Entscheidungsgründe: I.       1.a) Der Bf. schrieb Anfang Februar 1986 einen Brief, dessen Umschlag er wie folgt adressierte: "Arch. Walter J, N-Gasse 12-16, ... Wien". Er gab den Brief mit dem so adressierten Umschlag, ohne auf diesem einen Absender anzugeben, zur Post. Da an der auf dem Briefumschlag angegebenen Adresse ein Arch. Walter J nicht wohnhaft war, konnte der Brief nicht zugestellt werden. b) Im amtlichen Telefonbuch 1985/86 und 1986/87 finden s... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 15.06.1987

RS Vfgh 1987/6/15 B332/86

Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/02 Post
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art10PostG §19PostG §19 zweiter SatzPostO §212
Leitsatz: Amtliche Öffnung eines fehlerhaft adressierten Briefes ohne Absenderangabe zur Ermittlung der Absenderadresse - Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gegen den bf. Absender des Briefes; gegen "bestimmte" Peron gerichteter Zwangsakt, auch wenn deren Name erst du... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 15.06.1987

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