Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu Zl. B1676/92 eine auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrundeliegt: 1.1. Der nigerianische Staatsangehörige E A, der sich seit 1991 in Österreich aufgehalten hatte, war von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck am 1. Juli 1992 in vorläufige Verwahrung (Schubhaft) genommen und es war über ihn ein auf fünf Jahre befristetes Aufenthaltsverbot für das Gebiet der Republik Österr... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandStGG Art10EMRK Art8FremdenpolizeiG §5 Abs5FremdenG §86 Abs3VStG §53c
Leitsatz: Kein Verstoß der stichprobenweisen Überwachung des Briefverkehrs
von Schubhäftlingen in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des
Verwaltungsstrafrechts über den Strafvollzug; Überwiegen
öffentlicher Interessen im Sinne des materiellen Ges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Bf. schrieb Anfang Februar 1986 einen Brief, dessen Umschlag er wie folgt adressierte: "Arch. Walter J, N-Gasse 12-16, ... Wien". Er gab den Brief mit dem so adressierten Umschlag, ohne auf diesem einen Absender anzugeben, zur Post. Da an der auf dem Briefumschlag angegebenen Adresse ein Arch. Walter J nicht wohnhaft war, konnte der Brief nicht zugestellt werden. b) Im amtlichen Telefonbuch 1985/86 und 1986/87 finden s... mehr lesen...
Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/02 Post
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art10PostG §19PostG §19 zweiter SatzPostO §212
Leitsatz: Amtliche Öffnung eines fehlerhaft
adressierten Briefes ohne Absenderangabe zur Ermittlung der
Absenderadresse - Ausübung unmittelbarer Befehls- und
Zwangsgewalt gegen den bf. Absender des Briefes; gegen
"bestimmte" Peron gerichteter Zwangsakt, auch wenn deren Name
erst du... mehr lesen...