Norm: Eur Auslieferungsübk Art14EU-JZG §31StPO §494a
Rechtssatz: Der Grundsatz der Spezialität der Auslieferung steht weder der Zulässigkeit einer Probezeitverlängerung noch der Entscheidung auf Widerruf der bedingten Nachsicht entgegen. Entscheidungstexte 13 Os 109/07i Entscheidungstext OGH 07.11.2007 13 Os 109/07i European Case... mehr lesen...
Norm: ARHG §70EU-JZG §31StPO §493StPO §494a
Rechtssatz: Der Grundsatz der Spezialität steht auch einem Widerruf der bedingten Nachsicht einer über den Angeklagten früher verhängten Strafe entgegen. Denn der Widerruf der bedingten Nachsicht einer Strafe, auf die sich die Auslieferungsbewilligung nicht erstreckt, ist der (weiteren) Verfolgung und Verurteilung gleichzuhalten. Der Vollzug einer widerrufenen Strafe ohne Zustimmung der ausliefernden ... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z9 litbStPO §345 Abs1 Z11 litbEur Auslieferungsübk Art14 Abs1EU-JZG §31
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines sich aus den Bestimmungen über das internationale Strafrecht oder aus den Prinzipien des Auslieferungsverkehrs ergebenden Verfolgungshindernisses ist insbesondere dann sofort mit Freispruch und nicht bloß mit Urteilsaufhebung vorzugehen, wenn ein Auslieferungsverfahren nicht - oder nicht mehr - anhängig ist. ... mehr lesen...
Norm: EU-JZG §31StGB §65StPO §51StPO §288 Abs2 Z3
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung (KH 2095, RZ 1955,26 und EvBl 1970/173) ist bei Vorliegen eines sich aus den Bestimmungen über das "internationale Strafrecht" oder aus den Prinzipien des Auslieferungsverkehrs ergebenden Verfolgungshindernisses insbesondere dann sofort mit Freispruch, und nicht bloß mit Urteilsaufhebung, vorzugehen, wenn ein Auslieferungsverfahren nicht oder nicht mehr ... mehr lesen...