Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 01.12.2020 beantragte die mitbeteiligte Partei unter Anschluss zahlreicher Unterlagen bei der belangten Behörde die Feststellung, dass für ein im Antrag in Worten beschriebenes und auch planlich dargestelltes Vorhaben einer Erweiterung der „Recyclinganlage XXXX “ auf diversen Grundstücken in der KG XXXX keine Umweltverträglichkeitsprüfung (in Folge auch: „UVP“) durchzuführen sei. 2. In der Folge die belangte Behörde insbeson... mehr lesen...