Norm: ABGB §1023SpaltG §14
Rechtssatz: Ausführliche Darstellung der Lehre zu den Auswirkungen gesellschaftsrechtlicher Spaltungs- und Verschmelzungsvorgänge auf die einem Rechtsvertreter erteilte Vollmacht. Entscheidungstexte 2 Ob 233/13y Entscheidungstext OGH 25.06.2014 2 Ob 233/13y Beisatz: Hier: Zuordnung einer Schiabfahrt mit Lift als Betriebsgegenstand samt den damit im Zusammen... mehr lesen...
Begründung: Am 3. Oktober 2005 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei die Forderungsexekution gemäß § 294a EO zur Hereinbringung von 89.775,98 EUR sA. Die Exekutionsbewilligung (ON 2) wurde an der im Exekutionsantrag angeführten Adresse in T***** vom Sohn des Verpflichteten am 6. Oktober 2005 übernommen. Nach einer Meldebestätigung der Landeshauptstadt Linz ist der Verpflichtete bereits seit 10. September 2004 unter der Adresse L*****, als Hauptwohnsitz gemeldet. Am 12.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Kapitalgesellschaft hat drei Gesellschafter. Neben dem Kläger und einer zweiten natürlichen Person scheint als weitere Drittelgesellschafterin im Firmenbuch die „B***** SE" mit Sitz in ***** auf. Im Gesellschaftsvertrag der Beklagten heißt es unter Punkt VII.: Die beklagte Kapitalgesellschaft hat drei Gesellschafter. Neben dem Kläger und einer zweiten natürlichen Person scheint als weitere Drittelgesellschafterin im Firmenbuch die „B***** SE" mit... mehr lesen...
Norm: GmbHG §99AktG §225aSpaltG §14
Rechtssatz: Die Gesamtrechtsnachfolge auf Grund von Verschmelzung erfasst auch vinkulierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft. Die Anteile gehen ohne Zustimmung des jeweils Berechtigten auf die übernehmende Gesellschaft über. Entscheidungstexte 1 Ob 130/07k Entscheidungstext OGH 29.11.2007 1 Ob 130/07k ... mehr lesen...
Begründung: Rechtsanwalt Dr. Janko T***** erbrachte ab Dezember 1998 anwaltliche Leistungen in Zusammenhang mit der Errichtung eines Einkaufszentrums in Zagreb. Strittig ist, ob die Beklagte oder eine andere Gesellschaft aus dem B*****-Konzern seine Auftraggeberin war. Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin einer Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftender Gesellschafter T***** war. T***** hatte schon vor 1998 immer wieder Gesellschaften aus dem Konzern bei der Abwicklung von B... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die im außerordentlichen Revisionsrekurs aufgeworfene Frage der Zulässigkeit der Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 136 Abs 1 GBG nach Übertragung von Dienstbarkeiten (Leitungsrechten) von der O***** AG auf die Antragstellerin im Weg der Gesamtrechtsnachfolge infolge einer Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 1 Abs 2 Z 2 und § 17 SpaltG ist bereits durch höchstgerichtliche Rechtsprechung geklärt. In der Entscheidung 5 Ob 88/05k... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei Klagseinbringung am 16. November 2001 einzige Kommanditistin, der Beklagte war und ist einziger Komplementär einer näher genannten Kommanditgesellschaft (KG). Die Klägerin begehrte, dass dem Beklagten aus näher genannten Gründen die Geschäftsführungsbefugnis für die KG entzogen werde (§§ 117, 161 Abs 2 HGB) und er der Übernahme der Geschäftsführung durch die Klägerin und deren Eintritt als Komplementärin in die KG zuzustimmen habe. Die Klägerin be... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionsrekurswerberin ist die Eigentümerin des Grundstücks EZ *****. Ob dieser Liegenschaft ist zu TZ 634/1961 sub C-LNR 5a die „Dienstbarkeit der Rohrleitungen samt Errichtung von Einbauten und Grundstücksbetretung gem Punkt 1 Vereinbarung 1960-01-27 über Gst ***** für Ö***** Aktiengesellschaft“ einverleibt. Die Antragstellerin beantragte unter Vorlage eines notariell beglaubigten Auszugs aus dem Spaltungsvertrag vom 18. Mai 2004, eines notariell beglaubigten Au... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****, vertreten durch Dr. Peter Rudeck und Dr. Gerhard Schlager, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Z***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Grohs Ho... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin eines Hauses in Wien. Sie begehrt die Räumung eines von der beklagten Partei gemieteten Objektes mit der
Begründung: , diese habe trotz qualifizierter Mahnung den Mietzinsrückstand von S 51.746,45 für die Zeit Juli bis einschließlich November 1998 nicht bezahlt, weshalb die Auflösung des Bestandverhältnisses erklärt werde. Die beklagte Partei wendete ein, mit Eintragung vom 8. 11. 1997 in das Firmenbuch Wien sei die Abspa... mehr lesen...
Norm: SpaltG §1SpaltG §14
Rechtssatz: Durch die durch Abspaltung zur Neugründung bewirkte Übertragung einzelner Vermögensgegenstände können auch Dauerschuldverhältnisse wie Bestandverträge ohne Zustimmung des Bestandgebers auf die neue Gesellschaft übertragen werden. Die in § 14 Abs 2 Z 1 SpaltG angeordnete (parzielle) Gesamtrechtsnachfolge wirkt ipso iure. Welche Vermögensteile übergehen, bestimmt sich nach dem Spaltplan. Die genaue Zuordnung ... mehr lesen...