Norm: FinStaG §2aBaSAG §84BaSAG §95K-LHG §5ABGB §1356IO allg
Rechtssatz: Auf das vom Gesetzgeber mit § 2a Finanzmarktstabilitätsgesetz geschaffene Sanierungsmodell, eines im Wesentlichen außergerichtlich geführten Angebotsverfahrens mit Ausgleichs- und Sanierungsfunktion, kommt eine analoge Anwendung der Bestimmungen der Insolvenzordnung über das Verbot von „Sonderbenachteiligungen“ bzw „Sonderbegünstigungen“ nicht in Frage. Das diesem Gesetz e... mehr lesen...