Entscheidungen zu § 18 Abs. 4 RPG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2000/12/5 99/06/0160

Den Beschwerdeführern wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz (in der Folge kurz: BH) vom 11. März 1998 die naturschutzrechtliche, die baurechtliche und die gewerberechtliche Bewilligung zur Errichtung von Verkaufs- und Produktionsgebäuden für den Betrieb einer Gärtnerei auf dem Grundstück X im Gebiet der Gemeinde T erteilt. Verfahrensgegenständlich ist nun ein weiteres Baugesuch vom 5. Februar 1999, betreffend unter anderem die Errichtung einer Betriebswohnung auf ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.12.2000

RS Vwgh 2000/12/5 99/06/0160

Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1996 §18 Abs4;
Rechtssatz: Daraus, dass § 18 Abs. 4 Vlbg RPG 1996 keine ausdrückliche Regelung hinsichtlich der Zulässigkeit von betriebserforderlichen Wohnräumen enthält, ist nicht zu folgern, dass solche Räumlichkeiten jedenfalls unzulässig wären. Ihre Zulässigkeit ergibt sich vielmehr aus der Na... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.12.2000

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