Entscheidungsgründe: I. 1. Beim BG Innere Stadt-Wien ist ein Rechtsstreit über die Refundierung eines von der Klägerin für die beklagte Partei aufgrund einer an die beklagte Partei ausgestellten Benzinpreisrechnung bezahlten Betrags anhängig; die beklagte Partei weigert sich, einen Teilbetrag dieser Rechnung zu begleichen, dies mit dem Argument, daß die der Rechnungslegung zugrunde liegende V des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 20. Feber 1981 betreffend Preis... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung55/01 Wirtschaftslenkung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art139 Abs3PreisG 1976 §1a Abs1PreisG 1976 §2 Abs1Verordnung des Bundesministers für Handel. Gewerbe und Industrie vom 20.02.81 betreffend Preisbestimmung für Fahrbenzin und Superfahrbenzin bei Abgabe an der Pumpe, Z36.772/4-III-7/81:
Rechtssatz: V des BMHGI vom 20. Feber 1981 betreffend Preisbestimmung für Fahrbenzin ... mehr lesen...