Entscheidungsgründe: Beide Parteien betreiben in Graz den Einzelhandel mit Elektrogeräten und Büroartikeln, insbesondere auch mit Personalcomputern. In der Zeitschrift "Die Steirische Wochenpost" vom 19. November 1987 erschien auf Seite 7 folgendes vom Beklagten in Auftrag gegebene Inserat: Bei Erteilung des Auftrages hatte der Beklagte dem Vertreter der Zeitschrift aus Gewohnheit den Nettopreis, also den Preis ohne Umsatzsteuer, angegeben. Der Beklagte betreibt ein Straßenges... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte GmbH betreibt in Rosenheim (Bundesrepublik Deutschland) einen Fachhandel für Elektrogeräte. Sie veröffentlichte in den "Salzburger Nachrichten" zahlreiche ganzseitige Inserate (Beilagen D, E, F), in welchen die Preise der dort angekündigten Geräte blickfangartig sowohl in österreichischer Währung als auch in DM angegeben waren. Beide Preisangaben waren jeweils gleich groß gedruckt, der Umrechnungskurs betrug ca. S 7,09 für eine D-Mark. Die Inserate waren m... mehr lesen...