Begründung: Der Kläger war seit 1. Dezember 1981 Vertragsbediensteter der Beklagten. Seine Dienststelle war das Bezirksgericht Bad Aussee. Mit Schreiben des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Graz vom 14. September 1987 wurde das Dienstverhältnis gekündigt. Die auf Feststellung des aufrechten Fortbestandes des Dienstverhältnisses über den 31. Dezember 1987 hinaus gerichtete Klage wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht abgewiesen. In Verb... mehr lesen...