Norm: GOG §48aOGHG §15a
Rechtssatz: Keine Anonymisierung der Beschlüsse auf Haftentschädigung um dem Erfordernis des Art 6 Abs 1 MRK (öffentliche Verkündung) gerecht zu werden, soferne nicht vom Oberlandesgericht (öffentlich) verkündet wurde (ÖJZ 1998 MRK- Entscheidung Nr. 12, iii). Entscheidungstexte 13 Os 154/98 Entscheidungstext OGH 16.12.1998 13 Os 154/98 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Graz, nachdem es in Stattgebung der Berufung des Beschwerdeführers wegen des Ausspruchs über die Schuld gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 23. Dezember 1997, GZ 16 E Vr 3013/97-33, dieses aufgehoben und ihn gemäß § 259 Z 3 StPO von der Anklage wegen § 107 Abs 1 StGB freigesprochen hatte, die Anspruchsvoraussetzungen für die vom Beschwerdeführer durch seine strafgerichtliche Anhaltung vom... mehr lesen...