Entscheidungen zu § 22a BFA-VG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 361-364 von 364

TE Bvwg Erkenntnis 2017/11/7 G304 2169012-2

A) Es wird festgestellt, dass zum Zeitpunkt dieser Entscheidung die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen vorliegen und dass die Aufrechterhaltung der Schubhaft verhältnismäßig ist. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichts... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 07.11.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/10/25 I408 2000252-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.01.2014 wurde über den Beschwerdeführer zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer Anordnung zur Außerlandesbringung bzw. zur Sicherung der Abschiebung die Schubhaft angeordnet. 1.2. Mit ho. Erkenntnis vom 21.01.2014 wurde die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde gemäß § 76 Abs. 2 Z 4 FPG iVm § 22a Abs. 1 BFA-VG abgewiese... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.10.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/10/20 W174 2159801-1

Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Das Landesgericht für Strafsachen Wien verurteilte den Beschwerdeführer mit Urteil vom 04.03.2016, Zahl 112HV 11/16g wegen gewerbsmäßigen Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, wobei sechs Monate, unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurden. Das Strafgericht hielt dabei unter anderem fest, dass eine einschlägige Vorstrafe vom Jänner 2016 und der sehr rasche Rückfall erschwerend bei der Strafbem... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 20.10.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/6/29 G306 2160711-1

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.06.2017

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