Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste im August 2021 ins österreichische Bundesgebiet ein, wurde am 13.08.2021 festgenommen und mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes XXXX vom 13.09.2021 wegen des Vergehens des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Die bedingte Entlassung aus der Untersuchungshaft erfolgte am selben Tag und wurde der Beschwerdeführer anschließend unmittelba... mehr lesen...