Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurden die Anträge der Beschwerdeführerinnen auf internationalen Schutz vom 31.07.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sie sich nach Griechenland zurückzubegeben hätten (Spruchpunkt I.). Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG 2005 wurde ihnen nicht e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurden die Anträge der Beschwerdeführerinnen auf internationalen Schutz vom 31.07.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sie sich nach Griechenland zurückzubegeben hätten (Spruchpunkt I.). Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG 2005 wurde ihnen nicht e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurden die Anträge der Beschwerdeführerinnen auf internationalen Schutz vom 31.07.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sie sich nach Griechenland zurückzubegeben hätten (Spruchpunkt I.). Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG 2005 wurde ihnen nicht e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.09.2024 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 27.06.2023 gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass er sich nach Griechenland zurückzubegeben habe (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. der Antrag der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 18 Abs 1 lit b (1.) bzw Art 10 (2.) der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Deutschland für die Prüfung des Antrages... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. der Antrag der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 18 Abs 1 lit b (1.) bzw Art 10 (2.) der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Deutschland für die Prüfung des Antrages... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine syrische Staatsangehörige, stellte nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 05.08.2024 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.09.2024 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.09.2024 wurde der Antrag des Erstbeschwerdeführers zu W240 2300872-1 auf internationalen Schutz vom 06.02.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Spanien gemäß Art. 11 Dublin III-VO für die Prüfung des Antrages zuständig sei. (Spruchpunkt I.) Gleichzeitig ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.09.2024 wurde der Antrag des Erstbeschwerdeführers zu W240 2300872-1 auf internationalen Schutz vom 06.02.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Spanien gemäß Art. 11 Dublin III-VO für die Prüfung des Antrages zuständig sei. (Spruchpunkt I.) Gleichzeitig ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.09.2024 wurde der Antrag des Erstbeschwerdeführers zu W240 2300872-1 auf internationalen Schutz vom 06.02.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Spanien gemäß Art. 11 Dublin III-VO für die Prüfung des Antrages zuständig sei. (Spruchpunkt I.) Gleichzeitig ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 09.07.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass er sich nach Griechenland zurückzubegeben habe (Spruchpunkt I.). Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG 2005 wurde ihm nicht erteilt (Spruc... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Der Erst- und der Drittbeschwerdeführer, beide iranische Staatsangehörige, sowie die Zweitbeschwerdeführerin, eine Staatsbürgerin Tunesiens, stellten jeweils am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Der Erst- und der Drittbeschwerdeführer, beide iranische Staatsangehörige, sowie die Zweitbeschwerdeführerin, eine Staatsbürgerin Tunesiens, stellten jeweils am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit Be... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Der Erst- und der Drittbeschwerdeführer, beide iranische Staatsangehörige, sowie die Zweitbeschwerdeführerin, eine Staatsbürgerin Tunesiens, stellten jeweils am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Der Erst- und der Drittbeschwerdeführer, beide iranische Staatsangehörige, sowie die Zweitbeschwerdeführerin, eine Staatsbürgerin Tunesiens, stellten jeweils am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit Be... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Der Erst- und der Drittbeschwerdeführer, beide iranische Staatsangehörige, sowie die Zweitbeschwerdeführerin, eine Staatsbürgerin Tunesiens, stellten jeweils am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Der Erst- und der Drittbeschwerdeführer, beide iranische Staatsangehörige, sowie die Zweitbeschwerdeführerin, eine Staatsbürgerin Tunesiens, stellten jeweils am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 09.08.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass er sich nach Griechenland zurückzubegeben habe (Spruchpunkt I.). Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG 2005 wurde ihm nicht erteilt (Spruc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist nordmazedonischer Staatsbürger, am XXXX in XXXX geboren, ledig und verfügt seit XXXX über den unbefristeten Aufenthaltstitel „begünstigter Drittstaatsangehöriger“, da sein Vater die italienische Staatsbürgerschaft besitzt und in Österreich lebt. Der BF hält sich seit April 2015 in Österreich auf und wohnt bei seinem Vater. Er spricht serbokroatisch, albanisch, mazedonisch und deutsch. Der Beschwer... mehr lesen...