Norm: B-VG Art83 Abs2GSchG §13GSchG §14MRK Art6 Abs1StPO §281 Abs1 Z1StPO §345 Abs1 Z1
Rechtssatz: Aus § 13 Abs 5 erster Satz wie auch aus § 14 Abs 3 zweiter Satz GSchG ergibt sich, dass die Geltungsdauer der Dienstliste stets mit der Tätigkeit des Laienrichters korreliert. Bei der Berufung der Laienrichter gem § 14 Abs 1 GSchG ist stets jene Dienstliste heranzuziehen, die für den Zeitpunkt des Beginns der Hauptverhandlung gilt. Durch diese Vor... mehr lesen...
Norm: GSchG §14StPO §300StPO §345 Z1
Rechtssatz: Die in der StPO und im GSchG verwendeten (leicht zu Irrtümern führenden) Termini haben verschiedene Bedeutung. Während in § 13 Abs 1 und 5 GSchG von Haupt(dienst)listen und Ergänzungs(dienst)listen und deshalb in § 14 Abs 4 GSchG von "Hauptgeschworenen" und "Ergänzungsgeschworenen" die Rede ist, spricht § 300 Abs 3 und 4 StPO von "Geschworenen" und von (bei Verhinderung an deren Stelle in der Rei... mehr lesen...