Norm: EO §331EO §341 Abs1 S2GewO 1994 §94 Z26GewO 1994 §95
Rechtssatz: Da das "Gastgewerbe" in § 94 Z26 GewO 1994 idF der Gewerberechtsnovelle 2002 zwar als 'reglementiertes Gewerbe' genannt wird, in der Aufzählung des § 95 GewO 1994 idnF jedoch nicht aufscheint, ist die Exekutionsbeschränkung des § 341 Abs1 Satz2 EO hierauf nicht anzuwenden." Entscheidungstexte 4 R 208/04v Entscheidung... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §31GewO 1973 §94 Z72UWG §1 C2
Rechtssatz: einfache Tätigkeiten von Handwerken oder gebundenen Gewerbe, deren fachgemäße Ausübung den sonst vorgeschriebenen Befähigungsnachweis nicht erfordert, sind den betreffenden Gewerben nicht vorbehalten; als einfache Tätigkeiten gelten jedenfalls nicht die für ein Gewerbe typischen Kerntätigkeiten, welche die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vor... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ua am Standort W*****, ***** seit 27.1.1988 das Gewerbe des Schilderherstellers gemäß § 94 Z 70 GewO. Der Beklagte betreibt in Wi***** das Gewerbe des Werbegraphikers und Werbeunternehmers; er hat keine Gewerbeberechtigung eines Schilderherstellers nach § 94 Z 70 GewO. Der Beklagte weist in Aussendungen darauf hin, daß er Werbeschilder mache; ebenso enthalten von ihm hergestellte und an ihn adressierte Antwortkarten den Hinweis, daß er Auskunft ua... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §94 Z70
Rechtssatz: Abgrenzung Schilderhersteller - Ankündigungsgewerbe. Entscheidungstexte 4 Ob 109/91 Entscheidungstext OGH 19.11.1991 4 Ob 109/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0060765 Dokumentnummer JJR_19911119_OGH0002_0040OB00109_9100000_001 mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Zahntechnikermeister. Er hat Unterschriftenlisten des "I*** DER Ö*** Z***" in der linken oberen Ecke mit seiner Geschäftsstampiglie "D*** T***/gerichtl.beeid.Sachverständiger/H*** 71/9500 V*** CH, Tel. 27 7 49" versehen und in größerem Umfang verbreitet. Derartige Unterschriftenlisten kursierten in Gasthäusern. Eine von ihnen wurde anläßlich einer Informationsveranstaltung der Freiheitlichen Partei Österreichs herumgereicht; sie wurde auch von der zwei... mehr lesen...
Norm: ÄrzteG §1 Abs1DentG §2 litaGewO 1973 §94 Z81GewO 1973 §94 Z83GewO 1973 §148aZÄG §4ZÄG §24
Rechtssatz: Die das Handwerk eines Zahntechnikers gemäß § 94 Z 83 GewO 1973 ausübenden Gewerbetreibenden sind zur Herstellung und Reparatur von Zahnersatz befugt; das Abdrucknehmen und das Anpassen von Zahnersatzstücken und Gebissen im menschlichen Mund - auch im vollständig gesunden menschlichen Mund - ist aber den Zahnärzten (Fachärzten für Zahnhei... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §2 Abs1 Z7GewO 1973 §94 Z17
Rechtssatz: Gerade das Fotografieren von Sportlern für Werbezwecke gehört regelmäßig zur Ausübung des Fotografengewerbes im Sinne des § 94 Z 17 GewO. Entscheidungstexte 4 Ob 117/90 Entscheidungstext OGH 18.09.1990 4 Ob 117/90 Veröff: MR 1990,236 = MR 1992,70 (Walter) European Case Law ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt an zwei Standorten in Linz das Schlosserhandwerk (§ 94 Z 71 GewO 1973). Der Beklagte betreibt in Haid seit über fünf Jahren (1982) einen "Schlüsseldienst". Er fertigt dort mit Hilfe zweier Schlüsselkopiermaschinen Schlüssel für Zylinderschlösser und für tosische Schlösser an. Er stützte sich bei dieser Tätigkeit zunächst auf den Gewerbeschein eines Wiener Unternehmens. In dieser Zeit wurde er mehrmals wegen unerlaubter Ausübung eines Anme... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §6 Z1GewO 1973 §94 Z71
Rechtssatz: Die Herstellung von Schlüsseln von Hand oder durch Maschinen außerhalb der industriellen Ausübungsform gemäß § 94 Z 71, § 6 Z 1 GewO 1973, fällt unter das Schlosserhandwerk wobei die Herstellung durch einen Automaten nur dann aus dem Rahmen des Handwerks herausfallen würde, wenn das Erzeugnis von Anfang bis zum Abschluß zur Gänze durch die Tätigkeit des Automaten hervorgebracht würde und nur ei... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §33 Z6GewO 1973 §94 Z45
Rechtssatz: Zum Umfang der Gewerbsberechtigung eines Kürschners (Abgrenzung zu Damenmoden). Entscheidungstexte 5 Ob 505/77 Entscheidungstext OGH 01.02.1977 5 Ob 505/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0061313 Dokumentnummer JJR_19770201_OG... mehr lesen...