IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 30. März 2018, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), zu Recht: 1. Das angefochtene Straferkenntnis wird wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben. 2. Eine Revision gemäß Art. 133 Abs.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.02.2019 Norm: GewO 1994 §93GewO 1994 §333VStG 1991 §26VStG 1991 §27
Rechtssatz: Die Vollziehung des gewerberechtlichen Verwaltungsstrafrechts obliegt sachlich den Bezirksverwaltungsbehörden (vgl § 333 Abs 1 GewO 1994 sowie § 26 VStG), deren örtliche Zuständigkeit sich nach den allgemeinen Regeln der §§ 27 ff VStG bestimmt (vgl Wessely in Ennöckl/Raschauer/Wessely, GewO § 3... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 18.02.2019 Norm: GewO 1994 §93GewO 1994 §333VStG 1991 §26VStG 1991 §27
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 93 GewO 1994 stellt ein Unterlassungsdelikt dar; diese Unterlassung ist erst mit Erstattung der unterlassenen Anzeige beendet (VwGH 2008/04/0029). Schlagworte Gewerberecht; Verwaltungsstrafe; Unterlassungsdelikt; Tatort; Zuständigkeit; ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 18.02.2019 Norm: GewO 1994 §93GewO 1994 §333VStG 1991 §26VStG 1991 §27
Rechtssatz: Unterlassungsdelikte werden regelmäßig dort begangen, wo der Täter hätte handeln sollen (vgl zB VwGH 2008/05/0078). Schlagworte Gewerberecht; Verwaltungsstrafe; Unterlassungsdelikt; Tatort; Zuständigkeit; European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 18.02.2019 Norm: GewO 1994 §93GewO 1994 §333VStG 1991 §26VStG 1991 §27
Rechtssatz: Verstöße gegen Melde-, Anzeige-, Auskunfts- oder Ablieferungspflichten werden grundsätzlich am Sitz jener Behörde oder Dienststelle begangen, bei der die Meldung oder Anzeige zu erstatten, die Auskunft zu erteilen, oder ein (behördlich angeforderter) Gegenstand abzuliefern ist (vgl mit Nachweis... mehr lesen...