IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Dr. Köhler über die Beschwerde der A. GmbH gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien (Magistratisches Bezirksamt für den 4. und 5. Bezirk) vom 01.06.2022, Zl. …, betreffend Verkürzung der Frist zur weiteren Ausübung des Gewerbes (§ 9 Abs. 2 GewO) zu Recht: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentli... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über die Beschwerde der A. GmbH, vertreten durch Rechtsanwälte GmbH & Co. KG, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den ... Bezirk, vom 1.2.2021, Zl. ..., mit welchem die Frist zur weiteren Ausübung dieses Gewerbes durch die genannte Gewerbebetreibende dahingehend verkürzt wird, sodass unverzüglich ein neuer Geschäftsführer zu bestellen ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.04.2021 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §9 Abs2GewO 1994 §16 Abs1
Rechtssatz: Offenkundig geht die Behörde davon aus, dass im Falle einer Bescheiderlassung gemäß § 9 Abs. 2 GewO bei jedem Unternehmen, welches das Gewerbe der Gas- und Sanitärtechnik ausübt, die Gefahr der gewerblichen Tätigkeit stets derart gravierend einzustufen ist, dass keine F... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Suchomel über die Beschwerde des Herrn E. D. gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 23.05.2017, Zl. MBA ... - S 20773/17, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach der Gewerbeordnung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 07.09.2017 zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und das angefochtene Straf... mehr lesen...