Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12. August 1992 wurde wie folgt abgesprochen: "Über die Berufung des D gegen den namens des Landeshauptmannes von Tirol erlassenen Bescheid vom 12. September 1991, Zlen. IIa-53.010/16-91, IIa-53.011/5-91, mit welchem dem Genannten in Bestätigung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 29.3.1991, Zl. 3-1696/89-G, die Gewerbeberechtigungen für 1) die Durchführung von E... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 Abs6;GewO 1973 §89 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/27 89/04/0149 4 Stammrechtssatz Treffen die für die Entziehung der Gewerbeberechtigung vorgesehenen Voraussetzungen nur für einen Teil der gewerblichen Tätigkeit zu, kann die Gewerbeberechtigung auch nur zum Teil entzogen werden, wenn auch durch die nur teilweise Entziehung der Gewerbeberechtigu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. Juni 1989 wurden der Beschwerdeführerin ihre Konzessionen für 1.) ein Gastgewerbe in der Betriebsart eines Espressos im Standort X (Konzessionsdekret ausgefertigt von der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg am 21. Februar 1977 zu Zl. 2755/2/77), 2.) ein Gastgewerbe in der Betriebsart eines Cafes im Standort Y (Konzessionsdekret ausgefertigt von der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 Abs6;GewO 1973 §89 Abs1;
Rechtssatz: Treffen die für die Entziehung der Gewerbeberechtigung vorgesehenen Voraussetzungen nur für einen Teil der gewerblichen Tätigkeit zu, kann die Gewerbeberechtigung auch nur zum Teil entzogen werden, wenn auch durch die nur teilweise Entziehung der Gewerbeberechtigung der Zweck der Maßnahme erreicht wird. In systematischen Zusammenh... mehr lesen...
Index: Gewerberecht001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2GewO 1973 §87 Abs2GewO 1973 §87 Abs3GewO 1973 §87 Abs4GewO 1973 §87 Abs5GewO 1973 §87 Abs6VwRallg
Rechtssatz: Die Anwendung der Absätze 2, 3, 4, 5 und 6 des § 87 GewO 1973 stellt keine von der Behörde zu treffende Ermessensentscheidung, sondern eine Entscheidung im Rahmen gesetzlicher G... mehr lesen...