Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Dehn und die fachkundigen Laienrichter Dr. Albert Koblizek und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei D***** K*****, vertreten durch Sunder-Plaßmann Loibner & Partner R... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war zunächst als Lehrling und dann als Arbeiter bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Auf dem Betriebsgelände, auf dem die Beklagte angesiedelt ist, befindet sich unter anderem auch eine Tankstellenanlage. Im Juli 2007 beging der Kläger gegenüber einem Tankstellenmitarbeiter eine Körperverletzung. Im November 2007 beschädigte er bei der Beklagten im Zorn eine Türe. Bei der Weihnachtsfeier 2007 führte sein Verhalten zum E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Josef Wild als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** M*****, Installateur, *****, vertreten durch Dr. Sabine Berger, Rechtsanwältin i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat zu Recht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs 3 lit a BAG angenommen und den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt. Es reicht daher gem. § 510 Abs 3 ZPO aus, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Das Berufungsgericht hat zu Recht das Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 15, Absatz 3, Litera a, BAG angenommen und den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt. E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Lovrek sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Schenk und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Herbert B*****, vertreten durch Dr. Gerwald Schmidberger, Rechtsanwalt in Steyr,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bereits langjährig bei der Beklagten als Offset-Drucker mit einem Monatsentgelt von zuletzt S 27.621,-- brutto beschäftigte Kläger lebte im Oktober 2000 mit seiner Ehegattin in Scheidung. Er wurde am 9. 10. 2000 auf Grund von Auseinandersetzungen mit seiner Ehegattin wegen des Verdachtes des Mordes sowie der schweren Nötigung festgenommen und in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert. Am 11. 10. wurde dann über ihn die Untersuchungshaft verhängt. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Entlassung der Klägerin richtigerweise als berechtigt angesehen, sodaß es gemäß § 48 ASGG genügt, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Das Berufungsgericht hat die Entlassung der Klägerin richtigerweise als berechtigt angesehen, sodaß es gemäß Paragraph 48, ASGG genügt, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 13.3.1975 bis 21.3.1990 als Fleischwarenarbeiter bei der Beklagten beschäftigt. Er war in der Selcherei der Beklagten vor allem in der Nachtschicht von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr eingesetzt. Zu seinen Aufgaben gehörte es, den Selchvorgang in mehreren Selchkammern zu überwachen und die entsprechenden Rauch- und Temperaturwerte einzustellen. Daneben hatte er Fleisch und Leberkäse zu braten und die Ware für den darauffolgenden Tag an Hand von Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Rechtliche Beurteilung Die Entlassungsgründe sind, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, in § 82 GewO taxativ aufgezählt (vgl Kuderna, Entlassungsrecht 31). Entgegen der Ansicht der Revisionswerberin kann eine nicht bei der b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen genügt es, auf die zutreffende rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Wie das Berufungsgericht überzeugend dargelegt hat, ist das Verhalten des Klägers im Hinblick auf den im Bereich der (strafrechtlichen) Geringfügigkeitsgrenze von S 500,-- liegenden Wert der vier... mehr lesen...