Entscheidungsgründe: I. Gemäß §74 Abs2 der Gewerbeordnung (GewO) 1994 ist für das Errichten und den Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage, die grundsätzlich geeignet ist, einen oder mehrere der Tatbestände der Z1 bis 5 zu erfüllen (darunter auch die Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der Nachbarn iSd §75 Abs2), eine (gewerbe)behördliche Genehmigung erforderlich. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz, daß Betriebsanlagen erst nach rechtskräftiger Genehmigung errichtet un... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art11 Abs2B-VG Art18 Abs1AVG §64GewO 1994 §78 Abs1
Leitsatz: Verletzung des rechtsstaatlichen Gebots durch den Ausschluß der
Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bei einer von den Nachbarn
einer bereits vor Rechtskraft des Genehmigungsbescheides errichteten
und betriebenen Betriebsanlage eingebrachten Berufung; keine
Wahrnehmung des notwendigen Interessenausgleichs zwischen
Genehmi... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Schriftsätzen vom 22. November 1996, 21. Jänner 1997 und 27. März 1997 beantragte die im hg. Verfahren beteiligte Partei die Genehmigung zur Änderung der von ihr betriebenen Sägewerksbetriebsanlage. In diesem Genehmigungsverfahren erlangte die Beschwerdeführerin durch die Erhebung von Einwendungen in der mündlichen Verhandlung am 30. April 1997 Parteistellung. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 28. Mai 1998 erteilte die Bezirkshauptma... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: GewO 1994 §78 Abs1VfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens aufgrund materieller Klaglosstellung; kein
Kostenzuspruch
Rechtssatz: Im vorliegenden Beschwerdeverfahren wurde zwar nicht der beim Verfassungsgerichtshof bekämpfte Bescheid behoben, die Beschwerdeführerin ist aber durch den bekämpften Bescheid, mit ... mehr lesen...
Begründung: I. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegu... mehr lesen...
Begründung: I. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegu... mehr lesen...
Index: 83 Natur- und Umweltschutz83/01 Natur- und Umweltschutz
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragUVP-G §46 Abs3GewO 1994 §78 Abs1AbfallwirtschaftsG §44, §45
Rechtssatz: Ablehnung einer Beschwerde gegen die Errichtung einer Reststoffdeponie und Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung des §46 Abs3 UVP-G, des §44 Abs6 und §45 Abs7 AbfallwirtschaftsG, des §78 Abs1 GewO 1994, des §2 Abs2 lite Sbg Baupolizei... mehr lesen...