Begründung: Der Kläger stellt das Urteilsbegehren, die beklagten Parteien seien schuldig, das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf einem bestimmten Teil ihres an das Grundstück des Klägers grenzenden Grundstückes 106/1 KG ***** zu unterlassen. Hiezu bringt er vor: Auf dem Grundstück der beklagten Parteien werde eine Tankstelle betrieben, hinsichtlich welcher in den gewerbebehördlichen Bewilligungsbescheiden zu seinem Schutze vor Lärm- und Geruchsbelästigungen bestimmte Park- und Abstel... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs2 AABGB §364aGewO §74 Abs2
Rechtssatz: Untersagungsrecht nach § 364 Abs 2 ABGB, wenn sich der Inhaber der genehmigten Anlage nicht an die im Genehmigungsbescheid erteilten Auflagen hält (hier: Sägewerk, das auch zu "verbotenen" Zeiten arbeitet). Entscheidungstexte 6 Ob 772/79 Entscheidungstext OGH 05.12.1979 6 Ob 772/79 2 Ob... mehr lesen...