Norm
ABGB §364 Abs2 ARechtssatz
Untersagungsrecht nach § 364 Abs 2 ABGB, wenn sich der Inhaber der genehmigten Anlage nicht an die im Genehmigungsbescheid erteilten Auflagen hält (hier: Sägewerk, das auch zu "verbotenen" Zeiten arbeitet).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0010645Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.04.2021