Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es einen Betriebsübergang nach § 3 Abs 1 AVRAG bejahte, ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann. Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es einen Betriebsübergang nach Paragraph 3, Absatz eins, AVRAG bejahte, ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim Beklagten vom 1. August 1979 bis 31. Juli 1982 als Tischlerlehrling und anschließend als Tischlergeselle beschäftigt. Am 10. Juli 1985 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum 26. Juli 1985. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Kollektivvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe, im folgenden nur als Kollektivvertrag bezeichnet, Anwendung. Mit der vorliegenden Klage ver... mehr lesen...
Die Kläger waren bei der Beklagten vom 3. September 1973 bis 3. März 1977 als (Schlosser-)Lehrlinge und dann vom 4. März bis 30. Juni 1977 als (Schlosser-)Gesellen beschäftigt. Auf ihre Dienstverhältnisse, welche durch Kündigung der Kläger geendet haben, war der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und - verarbeitende Industrie anzuwenden. Bei beiden Klägern war das Urlaubsjahr gleich dem Kalenderjahr. Zugleich mit dem Lohn für März 1977 zahlte die Beklagte den Kläge... mehr lesen...
Über das Vermögen des durch den nun beklagten Masseverwalter vertretenen Gemeinschuldners wurde vom Konkurssenat des Erstgerichtes mit Beschluß vom 18. August 1975 der Konkurs eröffnet. Durch den Aufenthalt von zwei Lehrlingen des nunmehrigen Gemeinschuldners im Schülerheim der Landesberufsschule F in der Zeit vom 7. Jänner bis 1. März 1975 (Lehrling Hermann K) und vom 3. März bis 30. April 1975 (Lehrling Gerhard T) waren Heimgebühren in der Höhe von 4012 S entstanden, deren Bezahlung... mehr lesen...
Norm: BAG §1GewO §73GewO §97
Rechtssatz: Durch Regelungen wie "einschließlich der Lehrlinge" (§ 1 BäckAG, § 2 ArbUrlG) soll nur die Subsumierbarkeit des Lehrlings unter den Dienstnehmerbegriff betont und die Einordnung der Lehrlinge in die Gruppe der Arbeiter dargetan werden. Entscheidungstexte 4 Ob 97/72 Entscheidungstext OGH 09.01.1973 4 Ob 97/72 Veröff: Arb 9083 = SozM IC,... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §73GewO 1859 §86GewO 1859 §101
Rechtssatz: Das Lehrverhältnis wird nicht nur durch die ungerechtfertigte Entlassung der Lehrlinge, sondern auch durch dessen ungerechtfertigten vorzeitigen Austritt nicht beendet. Voraussetzung des Anspruches eines Lehrlings auf Ausstellung eines Lehrzeugnisses und auf Ausfolgung seiner Arbeitspapiere ist nicht nur die faktische, sondern auch die rechtliche Beendigung des Lehrverhältnisses. ... mehr lesen...
Norm: BAG §1GewO §73GewO §97
Rechtssatz: Zur Rechtsnatur des Lehrvertrages. Entscheidungstexte 4 Ob 162/53 Entscheidungstext OGH 10.11.1953 4 Ob 162/53 Veröff: SozM IB,49 = Arb 5863 4 Ob 97/72 Entscheidungstext OGH 09.01.1973 4 Ob 97/72 Beisatz: Das Lehrverhältnis ist trotz seines Ausbildungszweckes als Dienstverhältnis zu qualifizi... mehr lesen...