Entscheidungsgründe: I. 1. Der Antragsteller ist konzessionierter Immobilienmakler. Er beantragt gemäß Art139 B-VG die Aufhebung der Abs9 und 10 des §8 der V des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 16. Juni 1978 über Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBl. Nr. 323. 2. Die Bestimmungen des §8 Abs9 und 10 der V BGBl. Nr. 323/1978, die nach Ansicht des Antragstellers gesetzwidrig sind, lauten wie folgt: "(9) Wenn die Vermittlung Häuser oder andere Räumlichke... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragAusübungsregeln für Immobilienmakler, BGBl 323/1978 §8 Abs9Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBl 323/1978 §8 Abs10GewO 1973 §69 Abs2GewO 1973 §261 Beachte vgl. Kundmachung BGBl. Nr. 69/1984 vom 27. Jänner 1984
Rechtssatz: GewO 1973; §69 Abs2 und §261, keine gesetzliche Deckung für §8 Abs9 und 10 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das Handelsgericht Wien stellt gemäß Art89 Abs2 B-VG in zwölf bei ihm anhängigen Rechtssachen den Antrag auf Aufhebung der Worte "solche Inserate müssen jedoch erkennen lassen, daß sie von Immobilienmaklern stammen" in §4 Abs3 der V des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 16. Juni 1978 über Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBl. Nr. 323/1978. Den zwölf Rechtssachen beim Handelsgericht Wien liegen Klagen derselben klagenden Partei... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: B-VG Art18 Abs2Ausübungsregeln für Immobilienmakler §4 Abs3GewO 1973 §69 Abs2GewO 1973 §261
Rechtssatz: Art18 B-VG; GewO 1973; keine Bedenken gegen §69 Abs2; Vermittlertätigkeit des Immobilienmaklers, Kundenschutz; keine Gesetzwidrigkeit einiger Worte in §4 Abs3 der Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBl. Nr. 323/1978 Entscheidungstexte ... mehr lesen...