I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z4 B-VG gestützten Antrag begehrt die antragstellende Gesellschaft, §7 Abs1 (in eventu nur dessen ersten Satz) der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBl 297/1996 idF BGBl II 268/2010, als gesetzwidrig aufzuheben. Dieser Antrag wird aus Anlass einer Berufung gegen das Urteil des Handelsgerichtes Wien vom 8. August 2017, Z 57 Cg 37/16s, gestellt. II. ... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs1, Abs2B-VG Art139 Abs1 Z4StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungGewO 1994 §69ImmobilienmaklerV §7
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung der Immobilienmaklerverordnung betreffend die Verpflichtung zur Verschwiegenheit als zu eng gefasst
Rechtssatz: Zurückweisung des Antrags einer als I... mehr lesen...