Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §38 Abs1;GewO 1994 §68 Abs1;GewO 1994 §68 Abs4;KO §83;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Dem Charakter der nach § 68 GewO 1994 verliehenen Berechtigung als Auszeichnung (Hinweis E 7.11.1980, 2838/79, VwSlg 10287 A/1980) entsprechend handelt es sich dabei, vergleichbar der Gewerbeberechtigung (vgl § 38 Abs 1 GewO 1994), um ein persö... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 15. Februar 1996 widerrief der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten die dem Unternehmen der H-Gesellschaft m.b.H. mit Dekret des seinerzeitigen Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 5. März 1988 verliehene Auszeichnung, im geschäftlichen Verkehr das Wappen der Republik Österreich führen zu dürfen, gemäß § 68 Abs. 4 GewO 1994. Begründet wurde diese Entscheidung damit, mit Beschluß des Landesgerichtes Krems an der Donau vom 22. Septembe... mehr lesen...