Begründung: I. Beim Obersten Gerichtshof ist eine Revision gegen ein vom Oberlandesgericht Innsbruck bestätigtes Urteil des Landesgerichtes Innsbruck anhängig, mit dem - dem Begehren der klagenden Partei folgend - die beklagte Partei schuldig erkannt wurde, "es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, Lebensmittel, insbesondere Tiefkühlwaren im Umherziehen und entgegen dem §53a GewO feilzubieten, solange sie nicht in dem Verwaltungsbezirk, in dem sie das Feilbieten im Umherzieh... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätEG Art28GewO 1994 §53a Abs2VfGG §62 Abs4ZPO §50 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Gesetzesprüfungsantrags des Obersten
Gerichtshofes mangels Präjudizialität infolge der zwischenzeitigen
Aufhebung der angefochtenen gewerberechtlichen Bestimmung betreffend
das Feilbieten bestimmter Waren im Umherziehen aufgrund eines Urteils
des Europäischen Gerichtshofes;... mehr lesen...